Zuzug

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Münster umziehen und an ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II bezogen haben, benötigen Sie die Zustimmung zum Umzug (Notwendigkeitsbescheinigung) Ihres bisher zuständigen  Jobcenter. Dort wird (in Abstimmung mit dem Jobcenter Münster) auch entschieden, ob die Wohnung, die Sie in Münster anmieten möchten, den hier geltenden Regelungen über angemessene Unterkunftskosten entspricht (Angemessenheitsbescheinigung). Wenden Sie sich also vor einem Umzug bzw. der Anmietung einer Wohnung in Münster unbedingt an Ihr bisher zuständiges Jobcenter, um die für einen Umzug notwendigen Unterlagen (Notwendigkeits- und Angemessenheitsbescheinigung) zu erhalten.

Unter Vorlage dieser Unterlagen können Sie dann beim Jobcenter Münster Leistungen beantragen. Welcher Jobcenter-Bereich hierfür zuständig ist, hängt von der Postleitzahl Ihrer geplanten Wohnungsanmietung ab. Näheres erfahren Sie hier .