Weitere Leistungen
Bei entsprechend festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch werden auch weitere Leistungen gewährt (§§ 21, 24 bis 28 Sozialgesetzbuch II):
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung (medizinische Gründe),
- Einmalige Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt; Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie für mehrtägige Klassenfahrten,
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Weitere Informationen hierzu erhalten sie im persönlichen Gespräch.
