Weitere Leistungen

Bei entsprechend festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch werden auch weitere Leistungen gewährt (§§ 21,  24 bis 28 Sozialgesetzbuch II):

  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung (medizinische Gründe),
  • Einmalige Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt; Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie für mehrtägige Klassenfahrten,
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II.
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft  bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen


Weitere Informationen hierzu erhalten sie im persönlichen Gespräch.