Arbeitsgelegenheiten
Über die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten sollen zusätzliche, nicht sozialversicherungspflichtige Einsatzmöglichkeiten für erwerbsfähige arbeitslose Hilfebezieher geschaffen werden. Diese Arbeitsgelegenheiten bieten arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Möglichkeit in einem geschützten, gemeinnützigen Rahmen im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten auszuführen und somit arbeitsmarktliche Kompetenzen zu erhalten, zu erweitern und zu erwerben sowie vorhandene Defizite zu erkennen.
Grundsätzlich beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden und der Arbeitssuchende wird für 6 Monate in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen.
Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist vorrangig. Daher können Sie die Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit jederzeit aufgeben, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.
Informieren Sie dann bitte sofort Ihren Jobcoach.
