Förderung der beruflichen Weiterbildung

Durch das Jobcenter können Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden, die eine berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit ermöglichen oder beim Erwerb eines bisher fehlenden Berufsabschlusses helfen.

Vor Beginn einer Weiterbildung muss ein Beratungsgespräch erfolgen. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, kann ein Bildungsgutschein ausgehändigt werden, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggfs. die Weiterzahlung der Arbeitslosenhilfe II-Leistungen zugesichert wird.