Förderung der beruflichen Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung kann im Rahmen des § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 77 -87 SGB III gefördert werden.

Eine Vielzahl der Kunden des Jobcenter Münster verfügen über keinen Berufsabschluss oder gelten als ungelernt, bzw. haben veraltete berufliche Kenntnisse.Sofern es für eine berufliche Integration erforderlich ist, kann einem bildungsfähigen Bewerber die Möglichkeit für eine Qualifizierung angeboten werden.

Die Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins. Bei Erforderlichkeit der Maßnahme wird dieser vom persönlichen Ansprechpartner im Bereich Markt und Integration geprüft, erst dann folgt ggf. die Ausgabe des Bildungsgutscheines. Der Kunde sucht sich den Bildungsträger selbst. Wenn Sie sich bereits selbst informieren möchten, nutzen Sie  KURSNET – die Datenbank für Aus- und Weiterbildung.

Die Bildungszielplanung des Jobcenter Münster ist eine Absichtserklärung. Sie beinhaltet keine verbindliche Zusage für die Ausgabe eines Bildungsgutscheins.

Betriebliche Umschulungen

Beinhaltet das Erreichen eines Berufsabschlusses für Arbeitsuchende mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer Vollzeitmaßnahme. Der Abschluss erfolgt vor der zuständigen Kammer. Auch diese Finanzierung erfolgt über einen Bildungsgutschein.

Betriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Im Vorfeld einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber kann ein „Praktikum“ durchgeführt werden, auch um die notwendige Eignung für den Arbeitsplatz festzustellen, für die Dauer von maximal 4 Wochen bzw. 28 Tagen.

Maßnahmen bei einem Träger

Maßnahmen bei einem Träger müssen dazu geeignet werden, um die Eingliederungsaussichten eines Arbeitnehmers zu verbessern.
Es gibt verschiedene Arten von Maßnahmen, z. B.Maßnahmen zur Vermittlung und Stabilisierung, das Aktivcenter, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder ein Bewerbercenter.

weitere Hinweise zur beruflichen Weiterbildung

  • Merkblatt 6 - berufliche Weiterbildung - der Bundesagentur für Arbeit Merblatt 6