Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Dauer und Höhe der Förderung richten sich nach der Minderleistung des Arbeitsnehmers bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz.
Für die Einstellung eines älteren, schwerbehinderten oder sonstig behinderten Menschen ist in der Regel eine höhere und längere Förderung möglich.
Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder zur Höhe und Dauer des Zuschusses wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice des Jobcenter .
