Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (sogenannte 1-Euro-Jobs)

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (sogenannte 1-Euro-Jobs/Zusatzjobs) haben die Zielsetzung, Arbeitslose an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Sie dienen dazu, die soziale Integration zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um die Chancen auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung begründen kein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Voraussetzung für die Schaffung dieser Stellen ist, dass die Tätigkeiten im öffentlichen Interesse liegen. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält zzgl. zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Aufwandsentschädigung, die in Münster 1,50 Euro je tatsächlich geleisteter Stunde beträgt. Die Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit erfolgt auf Antrag des Trägers.

Leitfaden AGH
Leitfaden des Jobcenter Münster zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante

Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, bei denen der Hilfebedürftige ein ortsübliches oder tarifliches Arbeitsentgelt an Stelle von Alg II erhält. Seit dem 01.01.2009 sind AGH in Entgeltvariante jedoch versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante unterliegen den Grundsätzen öffentlich geförderter Beschäftigung. Sie können zukünftig als Ersatz für die seit 01.01.2009 für den Bereich SGB II weggefallenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) gefördert werden. Grundsätzlich soll diese Variante für besondere Einsatzfelder und/oder spezifische Zielgruppen eingerichtet werden.