Regelleistungen

Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben Die Regelsätze betragen derzeit

Tabelle Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ab 13.05.2011
Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

allein stehende

allein Erziehende

Volljährige mit minderjährigem Partner 

Partner, wenn beide volljährig sind 

Sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch  nicht beendet haben

 

in den übrigen Fällen

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers umziehen

100%
der RL nach
§ 20 Abs. 2 S. 1
90%
der RL nach
§ 20 Abs. 4
 nach
§ 20 Abs. 2 S. 1
80%
der RL nach
§ 20 Abs. 2 S. 2 und Abs.3
374 € 337 € 287 € 299 €

Die Höhe der Regelleistung wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28a SGB XII i.V.m. § 40 S. 1 Nr. 1 SGB XII angepasst.