Hilfen zum Lebensunterhalt
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbringt das Jobcenter Münster
- Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64 Jahre
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
- Einmalige Leistungen für
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen bei Einkommen, Vermögen usw.) umgehend an Ihren Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin.
