Hilfen zum Lebensunterhalt

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbringt das Jobcenter Münster

  • Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64 Jahre
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
  • Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
  • Einmalige Leistungen für
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
    • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
    • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen


Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen bei Einkommen, Vermögen usw.) umgehend an Ihren Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin.