Fortzahlungsantrag
Wichtige Hinweise zum Fortzahlungsantrag:
Leistungen nach dem SGBII werden in der Regel für 6 Monate bewilligt.
Bei fortbestehender Hilfebedürftigkeit über diesen Zeitraum hinaus, wird ein Fortzahlungsantrag erforderlich, der frühestens ab dem Datum der Antragstellung bewilligt werden kann.
Dieser Fortzahlungsantrag wird Ihnen ca. 4 Wochen vor dem Ende des Bewilligungsabschnittes zugesandt.
Bei verspäteter Antragsabgabe (nach dem Ablauf des letzten Bewilligungszeitraumes) bekommen Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen ausgezahlt.
Geben Sie daher Ihre Fortzahlungsanträge möglichst frühzeitig ab!
