Fördermöglichkeiten

Eingliederungszuschuss

Bei Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern können Sie als Arbeitgeber Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages müssen die Leistungen beantragt werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen   des gemeinsamen Arbeitgeberservice beraten Sie gern telefonisch, oder kommen in Ihren Betrieb, um Sie vor Ort zu beraten.

Fördermöglichkeiten für junge Menschen

In der Arbeitsgemeinschaft Münster sind viele junge Fachkräfte und auch ungelernte, junge  Menschen arbeitslos gemeldet. Wenn Sie sich vorstellen könnten, ihnen eine Beschäftigungs- und Qualifizierungschance zu geben, gibt es nach individuellen Voraussetzungen der jungen Arbeitnehmer Möglichkeiten finanzieller Zuschüsse bei Einarbeitung und Qualifizierung.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen  des gemeinsamen Arbeitgeberservice.

Berufliche Eingliederung  bei einem Arbeitgeber

Im Rahmen der Eignungsabklärung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit die Fähigkeiten und Qualifikationen, oder die Hemmnisse über ein Praktikum eines potentiellen Mitarbeiters abzuklären. Dem Mitarbeiter, der Mitarbeiterin können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. In der Regel dauert das Praktikum bis zu 4 Wochen.

Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch die Arbeitsgemeinschaft weiter gezahlt, Fahrtkosten werden durch das Jobcenter erstattet.

Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaft ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind  telefonisch  während der Öffnungszeiten  Tel.: 0251 / 609 18 500 erreichbar. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine e-mail .