Beschäftigungszuschuss / Jobperspektive
Arbeitgeber können einen Beschäftigungszuschuss in Höhe von bis zu 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten, wenn sie arbeitsmarktferne Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen beschäftigen, um ihnen eine längerfristige bzw. dauerhafte Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Der Beschäftigungszuschuss stellt eine langfristige Hilfe für Menschen dar, die mit den bisherigen Förderinstrumenten nicht nachhaltig bzw. dauerhaft integriert werden konnten.
Ergänzend zum Beschäftigungszuschuss können auch Kosten für eine begleitende Qualifizierung in pauschalierter Form bis zu einer Höhe von monatlich 200 € für die Dauer von 12 Monaten gewährt werden.
weitere Hinweise zum Beschäftigungszuschuss:
